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Channel: Weihnachtsbrände – GDV
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Mit diesen 5 Tipps kommt Ihre Wohnung sicher über die Feiertage

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Adventskränze und Weihnachtsbäume erhöhen die Brandgefahr in der Wohnung. Worauf Verbraucher achten sollten, um ohne Wohnungsbrand durch die Weihnachtszeit zu kommen.

1. Weihnachtsbaum richtig aufstellen

Der Weihnachtsbaum sollte einen festen Stand haben und nicht in der Nähe von brennbaren Stoffen wie Gardinen und Vorhängen aufgestellt werden. Ebenfalls ungünstig ist leicht brennbarer Weihnachtsbaumschmuck wie zum Beispiel Strohsterne.

2. Das Gießen nicht vergessen

Nicht nur aus optischen Gründen sollte der Christbaum regelmäßig gegossen werden. Ein Baum, der nicht gegossen wurde, wirkt in Ernstfall als Brandbeschleuniger. Welchen Unterschied das ausmacht, zeigt das Video: Links im Bild steht ein ungegossener Baum, rechts ein gegossener.



3. Kinder und Kerzen beaufsichtigen

Adventskränze und Weihnachtsbäume sollten nie unbeaufsichtigt sein. Das klingt zwar wie eine Binsenweisheit, ist jedoch häufig die Ursache von Bränden in der Weihnachtszeit. Brennen Kerzen in der Wohnung, sollten auch Kinder und Haustiere nicht unbeaufsichtigt um den Weihnachtsbaum herumtollen. Eltern sollten ihrem Kind unbedingt beibringen, wie es sich bei einem Feuer so schnell wie möglich in Sicherheit bringt.

4. Rauchmelder installieren

In der Weihnachtzeit sind Rauchmelder besonders sinnvoll, wie unter anderem ein aktueller Fall aus Stuttgart belegt. In einer Wohnung hatte sich ein Adventskranz entzündet, die Bewohner waren außer Haus. Weil die Nachbarn das Piepsen des Rauchmelders hörten, konnten sie die Feuerwehr rechtzeitig alarmieren. Der Rauchmelder verhinderte Schlimmeres, so die Stuttgarter Feuerwehr.

Aber auch im Rest des Jahres bieten Rauchmelder sinnvollen Schutz und retten Leben, wie zahlreiche Fälle belegen. Worauf Verbraucher beim Kauf eines Rauchmelders achten sollten, haben wir an dieser Stelle zusammengefasst.

5. Weihnachtsbrände versichern

Zwei Versicherungen leisten bei einem Brand, je nachdem was genau gebrannt hat:

  1. Die Hausratversicherung leistet, wenn Einrichtungsgegenstände oder etwa auch Geschenke unter dem Weihnachtsbaum durch ein Feuer zerstört wurden.
  2. Die Wohngebäudeversicherung leistet, wenn das Haus ganz oder teilweise abgebrannt ist.


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